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   BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00   

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https://dejure.org/2000,6476
BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00 (https://dejure.org/2000,6476)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2000 - 1 StR 533/00 (https://dejure.org/2000,6476)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 1 StR 533/00 (https://dejure.org/2000,6476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Strafausspruch - Provokation - Widerspruch - Gefährliche Körperverletzung - Strafmilderung - Verfahrensdauer - Beschleunigungsgrundsatz - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Verfahrensverzögerung als Strafzumessungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00
    In diesem Fall wäre das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (st.Rspr., vgl. zusammenfassend BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00
    b) Schließlich wird auch zu beachten sein, daß Strafzumessungserwägungen um so eingehender zu sein haben, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (BGH StV 1992, 462, 463; Beschluß vom 21. September 2000 - 1 StR 392/00; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 618a m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 392/00

    Gewerbsmäßige Hehlerei; Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung bei Nähe zu einem

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00
    b) Schließlich wird auch zu beachten sein, daß Strafzumessungserwägungen um so eingehender zu sein haben, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (BGH StV 1992, 462, 463; Beschluß vom 21. September 2000 - 1 StR 392/00; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 618a m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02

    Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen; Gesamtwürdigung und Darlegung sich

    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird für den Fall, daß der Angeklagte schuldig gesprochen wird, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verhängung einer Freiheitsstrafe um so eingehender begründet werden muß, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 533/00; BGH StV 1992, 462, 463; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 615 m.w.Nachw.).
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